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   VG Hamburg, 26.04.2022 - 2 K 3411/20   

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VG Hamburg, 26.04.2022 - 2 K 3411/20 (https://dejure.org/2022,13924)
VG Hamburg, Entscheidung vom 26.04.2022 - 2 K 3411/20 (https://dejure.org/2022,13924)
VG Hamburg, Entscheidung vom 26. April 2022 - 2 K 3411/20 (https://dejure.org/2022,13924)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    § 5 Abs 4 S 2 BAföG, § 5 Abs 4 S 1 Nr 5 BAföG, § 7 Abs 3 BAföG
    Ausbildungsförderung für Studium an ausländischer privaten Fachhochschule

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11

    Anrechnung der Auslandsausbildung; Ausbildung; Ausbildungsabschluss;

    Auszug aus VG Hamburg, 26.04.2022 - 2 K 3411/20
    Für die nach § 5 Abs. 4 Satz 2 BAföG von Amts wegen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens vorzunehmende Prüfung, ob der Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte gegenüber dem der inländischen gleichwertig ist (§ 5 Abs. 4 Satz 1 BAföG), schließt sich das Gericht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an (vgl. Urt. v. 12.7.2012, 5 C 14.11, juris Rn. 18).

    Dieses nimmt nach ausführlicher Analyse des Wortlauts der Vorschrift, einer gesetzessystematischen Betrachtung, einer teleologischen Auslegung und unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der Vorschrift (BVerwG, Urt. v. 12.7.2012, a.a.O., juris Rn. 20 ff.) die entscheidungserhebliche institutionelle Gleichwertigkeit der Ausbildungsstätten an, wenn die Ausbildung an der ausländischen Ausbildungsstätte nach Zugangsvoraussetzungen, Art und Inhalt der Ausbildung sowie nach dem vermittelten Ausbildungsabschluss der Ausbildung gleichkommt, welche die für den Vergleich heranzuziehende Ausbildungsstätte im Geltungsbereich des Gesetzes vermittelt.

    Denn die Vorschrift knüpft weder an die Einschreibung in demselben Ausbildungs- bzw. Studiengang oder die Gleichwertigkeit der belegten Veranstaltungen noch an den konkreten Abschluss an, sondern nennt als Bezugspunkt den "Besuch der Ausbildungsstätte" (BVerwG, Urt. v. 12.7.2012, a.a.O. m.w.N.).

    "Die Gleichwertigkeit sollte von Anfang an auf einen Vergleich der Ausbildungsstätten nach § 2 BAföG, einerseits im Inland und andererseits im Ausland, bezogen werden, sich jedoch nicht auf den konkreten Studiengang oder einzelne besuchte Lehrveranstaltungen beziehen (BVerwG, Urteil vom 12.07.2012 - 5 C 14.11 - BVerwGE 143, 314 Rn. 20 ff., Rn. 28).

    Diese institutionellen Kriterien sind nicht reine "Hilfskriterien" unter mehreren, die nur die Absicherung der Qualität der Auslandsausbildung bezwecken und damit ggfs. auch verzichtbar sind, wenn die Sicherung der Qualität des geförderten Auslandsstudiums (siehe zu diesem Anliegen des § 5 Abs. 4 Satz 1 BAföG BVerwG, Urteil vom 12.07.2012 - 5 C 14.11 - BVerwGE 143, 314 Rn. 25) auf andere Weise sichergestellt ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 12 S 699/16

    (Keine) Ausbildungsförderung für ein an einer angegliederten Einrichtung einer

    Auszug aus VG Hamburg, 26.04.2022 - 2 K 3411/20
    Dies bleibt vielmehr nach dem Wortlaut der Regelung und aus systematischen Gründen der Prüfung nach § 5 Abs. 4 BAföG vorbehalten (VGH Mannheim, Urt. v. 25.4.2017, 12 S 699/16, juris Rn. 33).

    Die Beurteilung der Gleichwertigkeit setzt damit einen an der Aufzählung der Ausbildungsstätten in § 2 BAföG orientierten wertenden Vergleich des Ausbildungsgangs und der durch diesen vermittelten Berufsqualifikation voraus, wie sie von der ausländischen Ausbildungsstätte einerseits und einer unter jene Vorschrift fallenden inländischen Ausbildungsstätte andererseits angeboten und vermittelt werden (BVerwG, Urt. v. 4.12.1997, 5 C 28.97, juris Rn. 10; ebenso VGH Mannheim, Urt. v. 25.4.2017, 12 S 699/16, juris Rn. 40).

  • BVerwG, 08.11.1984 - 5 C 119.81

    Ausbildung - Förderungsfähigkeit - Neigungsmangel - Neigungswandel -

    Auszug aus VG Hamburg, 26.04.2022 - 2 K 3411/20
    Ein wichtiger Grund im Sinne von § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG setzt voraus, dass dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nach verständigem Urteil unter Berücksichtigung aller im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden, dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht mehr zumutbar ist (st. Rspr. des BVerwG, s. nur Urt. v. 8.11.1984, 5 C 119.81, FamRZ 1985, 647 m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.1.2019, 4 ME 8/19, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2019 - 4 ME 8/19

    Fachrichtungswechsel; Nichteignung; Schwerpunktverlagerung; unverzüglich;

    Auszug aus VG Hamburg, 26.04.2022 - 2 K 3411/20
    Ein wichtiger Grund im Sinne von § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG setzt voraus, dass dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nach verständigem Urteil unter Berücksichtigung aller im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden, dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht mehr zumutbar ist (st. Rspr. des BVerwG, s. nur Urt. v. 8.11.1984, 5 C 119.81, FamRZ 1985, 647 m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.1.2019, 4 ME 8/19, juris Rn. 4).
  • VG Berlin, 13.12.2011 - 3 L 731.11

    Zugang zum Masterstudiengang und Gleichwertigkeit französischer

    Auszug aus VG Hamburg, 26.04.2022 - 2 K 3411/20
    Beim RNCP handelt es sich vielmehr um das Register der staatlich anerkannten Berufsqualifikationen (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 13.12.2011, 3 L 731.11 Rn. 4).
  • BVerwG, 04.12.1997 - 5 C 28.97

    Anrechnung von ausländischen Ausbildungszeiten oder Leistungsnachweisen;;

    Auszug aus VG Hamburg, 26.04.2022 - 2 K 3411/20
    Die Beurteilung der Gleichwertigkeit setzt damit einen an der Aufzählung der Ausbildungsstätten in § 2 BAföG orientierten wertenden Vergleich des Ausbildungsgangs und der durch diesen vermittelten Berufsqualifikation voraus, wie sie von der ausländischen Ausbildungsstätte einerseits und einer unter jene Vorschrift fallenden inländischen Ausbildungsstätte andererseits angeboten und vermittelt werden (BVerwG, Urt. v. 4.12.1997, 5 C 28.97, juris Rn. 10; ebenso VGH Mannheim, Urt. v. 25.4.2017, 12 S 699/16, juris Rn. 40).
  • BVerwG, 17.07.2019 - 5 C 8.18

    Ausbildung; Ausbildungsförderung im Ausland; Ausbildungsstätte;

    Auszug aus VG Hamburg, 26.04.2022 - 2 K 3411/20
    Auch in einer neueren Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht betont, dass maßgeblich auf die Ausbildungsstätte und nicht auf die jeweilige Ausbildung abzustellen ist (Urt. v. 17.7.2019, 5 C 8/18, juris Rn. 14) und bezieht sich auf die im Urteil vom 12. Juli 2012 aufgestellten Anforderungen (anders hingegen OVG Schleswig, Urt. v. 19.11.1992, 5 L 370/91, juris Rn. 24 ff., das hiervon abweichend die Gleichwertigkeit einer Berufsausbildung an einer ausländischen Hochschule, die mehrere Ausbildungsniveaus anbietet, mit einer Ausbildung an einer deutschen höheren Fachschule genügen lässt).
  • BVerwG, 06.10.1978 - 5 ER 402.78

    Zuständigkeitsfragen - Verwaltungsgerichtsbezirke - Amt für Ausbildungsförderung

    Auszug aus VG Hamburg, 26.04.2022 - 2 K 3411/20
    Das Merkmal der sich auf mehrere Verwaltungsgerichtsbezirke erstreckenden Zuständigkeit ist dahingehend zu verstehen, dass die Behörde für einen Bereich zuständig sein muss, der mehr als nur einen Verwaltungsgerichtsbezirk umfasst (BVerwG, Beschl. v. 6.10.1978, 5 ER 402/78, BVerwGE 56, 306-307).
  • VG Sigmaringen, 24.02.2016 - 1 K 3751/14

    European Overseas Campus; Gleichwertigkeit als Ausbildungsstätte iSv § 5 BAföG

    Auszug aus VG Hamburg, 26.04.2022 - 2 K 3411/20
    Für die Gleichwertigkeit mit einer deutschen Hochschule fehlt es an der wesentlichen Voraussetzung, dass am LISAA Ausbildungsabschlüsse erworben werden, die mit einem deutschen Hochschulabschluss nicht vergleichbar sind (zu diesem Erfordernis vgl. Ziffer 5.4.1. Satz 1 BAföGVwV; anders für die bloße Absolvierung eines Auslandssemesters, vgl. VG Sigmaringen, Urt. v. 24.2.2016, 1 K 3751/14, juris Rn. 28; VG Stuttgart, Urt. v. 26.7.2012, 11 K 536/12, juris Rn. 30).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - 12 A 1748/14

    Gewährung eines studiendauerabhängigen Teilerlasses der Darlehensschuld i.R.d.

    Auszug aus VG Hamburg, 26.04.2022 - 2 K 3411/20
    Häufig ist für den Besuch einer Akademie nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BAföG eine Fachhochschulreife oder eine allgemeine Hochschulreife nicht erforderlich, wohl aber für eine Hochschule oder eine Akademie des tertiären Bereichs (vgl. OVG Münster, Urt. v. 15.12.2015, 12 A 1748/14, juris Rn. 32).
  • VG Münster, 30.08.2016 - 6 K 1785/15

    1) mehrere Verwaltungsgerichtsbezirke, 2) gymnasiale Oberstufe, 3)

  • VG Hannover, 15.06.2018 - 3 A 3102/18

    Ausbildungsförderung; Ausbildungsförderung im Ausland; Auslandsausbildunghilfen;

  • VG Hamburg, 21.12.2011 - 2 K 838/10

    Förderungsfähigkeit eines Masterstudienganges in Großbritannien

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2021 - 19 B 1542/20

    Hochschulreife Bildungsnachweis Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen

  • VG Düsseldorf, 17.09.2021 - 21 L 2012/21
  • VG Karlsruhe, 21.12.2009 - 10 K 1416/09

    Überprüfung der Gleichwertigkeit eines in einem Mitgliedsstaat der Europäischen

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1992 - 5 L 370/91

    Ausbildung; Auslandstudium; Gleichwertigkeit; Hochschulreife

  • VG Stuttgart, 26.07.2012 - 11 K 536/12

    Ausbildungsförderung; Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte;

  • VG Gelsenkirchen, 19.05.2015 - 15 K 5898/13

    Verweisung; örtliche Zuständigkeit; Ausbildungsförderung; Auslandsausbildung;

  • VGH Hessen, 01.02.1983 - IX OE 36/82
  • VG München, 19.05.2016 - M 15 K 16.2061

    Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für Ausbildungsförderung im

  • VG Ansbach, 13.10.2016 - AN 2 K 15.00032

    Überschreitung der Förderungshöchstdauer wegen fehlender Fremdsprachenkenntnisse

  • VG Braunschweig, 26.01.2023 - 3 A 287/19

    Ausbildungsförderung; ausländisches Fernstudium; Bachelor of Medicine;

    Danach ist das Verwaltungsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beschwerte seinen Sitz oder Wohnsitz hat, wenn der Verwaltungsakt von einer Behörde, deren Zuständigkeit sich auf mehrere Verwaltungsgerichtsbezirke erstreckt, erlassen wurde (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 26.04.2022 - 2 K 3411/20 -, juris Rn. 20; VG B-Stadt, Beschluss vom 17.09.2021 - 21 L 2012/21 -, juris Rn. 15 ff.; VG Hannover, Beschluss vom 15.06.2018 - 3 A 3102/18 -, juris Rn. 3 ff.; VG Münster, Urteil vom 30.08.2016 - 6 K 1785/15 -, juris Rn. 17; Lackner in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 7. Aufl., § 45 Rn. 20; Winkler in Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching, BeckOK Sozialrecht Stand: 01.09.2022, § 45 Rn. 20).

    Die Klägerin hat einen Anspruch in gesetzlicher Höhe bzw. dem Grunde nach (vgl. zur Formulierung VG Hamburg, Urteil vom 26.04.2022 - 2 K 3411/20 -, juris und VG Hannover, Urteil vom 25.08.2021 - 3 A 314/19 -, juris) auf Ausbildungsförderung für die Ausbildung im Studiengang der Fachrichtung Bachelor of Medicine an der EDU auf Malta.

    Dies gilt nicht nur im Rahmen einer ergänzenden Auslandsausbildung im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG oder einer grenzüberschreitenden integrierten Ausbildung im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BAföG , sondern auch bei der Ausbildung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 26.04.2022 - 2 K 3411/20 -, juris Rn.31).

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